Herzlich Willkommen an der            
Grundschule Unterhaan

Häufig gestellte Fragen

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind krank ist?
Informieren Sie die Schule möglichst am Tag der Erkrankung telefonisch (02129 31937). Reichen Sie nach dem krankheitsbedingten Ausfall eine schriftliche Entschuldigung oder ärztliche Bescheinigung ein. Bei längerem Ausfall (ab drei Tagen) kann die Schule ein ärztliches Attest einfordern.

Achtung: Bei ansteckenden oder meldepflichtigen Erkrankungen ist die Schule sofort zu informieren! Ein Informationsblatt zu u.a. "meldepflichtigen Erkrankungen" des Schulministeriums finden sie hier


Wie verhalte ich mich bei einer gewünschten Beurlaubung meines Kindes?
Der Grund für die gewünschte Beurlaubung des Kindes ist schriftlich zu begründen (z.B. besondere Familienfeiern). Eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen kann von der Klassenleitung genehmigt bzw. nicht genehmigt werden. Bei einer längeren Beurlaubung (ab dem 3. Tag) muss dies die Schulleitung entscheiden.


Bildung & Teilhabe
Wer kann die Leistungen erhalten? Welche Leistungen gibt es? Wo kann 'Bildung und Teilhabe' beantragt werden? Alle Informationen erhalten Sie hier.


Wenden Sie bei allen weiteren Fragen vertrauensvoll an die Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder,
an die Schulleitung oder an Frau Engel im Sekretariat


Formulare, die genutzt werden können: